Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Mängel an gelieferter Bügel- oder Mangelwäsche

Ich übernehme keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit der gelieferten Ware verursacht werden und die ich nicht durch eine Warenschau erkennen kann (z. B. Schäden durch ungenügende Echtheit von Färbung und Druck, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, mitgelieferte Fremdkörper und andere verborgene Mängel), es sei denn, mich trifft ein Verschulden beim Umgang mit der Ware.

2. Vertragsrücktritt

Ergibt sich trotz vorheriger fachgemäßer Prüfung erst im Laufe einer sachgemäßen Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so kann ich vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt. Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand.

3. Beanstandung - Mängel

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglch bei Warenabholung/-Lieferung gerügt werden. Eine spätere Mängelanzeige kann, da der Schadensursprung durch die Bearbeitung nicht mehr gesichert nachgewiesen werden kann, nicht entgegengenommen werden.

4. Haftung

Soweit ich - gleich aus welchem Rechtsgrund - für Schäden hafte, kann nur Geldersatz in Höhe des Zeitwertes der Bügel- oder Mangelware erstattet werden, wobei dieser begrenzt wird auf maximal des 15-fachen Bearbeitungspreises des eingelieferten Gegenstandes. Der Zeitwert wird bestimmt durch die jeweils gültige Tabelle der Verbraucherzentrale.

5. Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz

Soweit ich Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten habe, bleiben die Rechte des Auftraggebers durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt. Dasselbe gilt bei schriftlicher Einzelvereinbarung.

6. Haftungsausschluss

Keine Garantie für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüssen, Schulterpolster, Besatz jeglicher Art
(Perlen, Aufnäher, Pailetten...).

7. Zahlungsarten

7.1. Barzahlung bei Abholung

In der Regel wird der Rechnungsbetrag bei Abholung fällig und in bar bezahlt.

7.2. Sammelmonatsrechnung

Sofern im Einzelfall eine Sammelmonatsrechnung vereinbart wird, ist der Zeitpunkt der Rechnungszustellung, unabhängig ob bereits Wäscheteilrücklieferungen erfolgt sind, auch der Zeitpunkt der Wäscheausgabe. Das Entgelt ist sofort fällig. Leistet der Rechnungsempfänger auch nach einer Zahlungserinnerung/Mahnung keine Zahlung, so nimmt er ab diesem Zeitpunkt vorsätzlich die Beschaffung eines rechswidrigen Vorteils gemäß § 263  StGB für sich in Anspruch.
Unabhängig davon tritt bei Nichtzahlung gem. § 286 Abs. 3 BGB Verzug automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein.

8. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen davon unberührt.

9. Datenschutz

Bezüglich Datenschutz auf unserer Webseite lesen Sie unsere Datenschutzerklärung.

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